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Gasprüfung

 

Unsere Prüfingenieure führen bei gasbetriebenen Fahrzeugen die wiederkehrende Gasanlagenprüfung

(GWP) durch.

 

Sie führen zudem auch die Gasprüfung „G 607“ bei Wohnmobilen und Wohnwagen durch.

Gasprüfung-Neuregelung ab 2020

 

Seit dem 1. Januar 2020 spielt die Gasprüfung für die HU keine Rolle mehr: Die Mangelbewertung wird bis zum 1. Januar 2023 vorübergehend ausgesetzt. Konkret: Bis dahin ist die erfolgreiche Gasprüfung bei Reisemobilen keine Voraussetzung mehr für das Bestehen der HU, bei Caravans wird kein Mangel mehr vermerkt. Der Grund: Die verwendeten Messgeräte entsprechen nicht den Anforderungen, die in den Richtlinien für die Qualitätsüberwachung der HU gefordert werden.

 

Die zweijährliche Gasprüfung „G 607“ ist dennoch enorm wichtig. „Eine positive Prüfung stellt einen Nachweis über den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit der Flüssiggasanlage dar. Fehlt dieser Nachweis, kann es im Schadensfall zu privatrechtlichen Konsequenzen kommen“, mahnt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. Im Klartext: Kommt es zu einem Unfall mit einer Gasanlage, die nicht positiv geprüft wurde, können sich Versicherungen weigern, Eigen- und Fremdschäden zu bezahlen.

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