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Hauptuntersuchung

 

Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

 

Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)

 

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und das Jahr in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.

Fristen für die Hauptuntersuchung

Der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen für Pkw beträgt normalerweise 24 Monate. Eine Ausnahme ist bei den Pkws nach der ersten Kfz-Zulassung, bei denen die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten fällig ist.

Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z.B. 24 Monate).

Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die "normale" HU.

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